BPL - Zwerchweg - 5. Änderung Im Kirschengäu: Stadt Neuenbürg

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.

Hauptbereich

Bebauungsplans „Zwerchweg – 5. Änderung Im Kirschengäu“ sowie der örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO); Hier: Bekanntmachung und Inkrafttreten

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwerchweg 5. Änderung Im Kirschengäu“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

Ebenfalls hat der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften zum

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan„Zwerchweg – 5. Änderung Im Kirschengäu“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach §§ 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO), § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als Satzung beschlossen.

Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes in der Fassung vom 14.02.2022. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 1739, 1740, 1741, 1742, 1743 und 1744 und ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Bebauungsplan „Zwerchweg – 5. Änderung Im Kirschengäu“ sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, §§ 74 Abs. 7 LBO sowie 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO können im

Stadtbauamt Neuenbürg

Mühlstraße 24

75305 Neuenbürg

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie die jeweilige Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung  und Anlage ist zudem auf der Homepage der Stadt (https://www.neuenbuerg.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bpl-rechtskraeftig/uebersicht-bpl-rechtskraeftig) abrufbar sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) zugänglich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweise:

A)    Heilungsvorschriften

1.  Bauplanungsrechtliche Vorschriften

     Unbeachtlich werden

1.1   eine etwaige Verletzung der

a)  in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b)  in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

c)  sonstigen Vorschriften des § 214 Abs. 2a BauGB,

1.2   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Stadt Neuenbürg geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

2.  Vorschriften der Gemeindeordnung

Sollte der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder anderer auf der Gemeindeordnung beruhenden Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, bleiben derartige Verletzungen unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Neuenbürg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Eine Bindung an die genannte Frist besteht jedoch nicht, wenn

2.1   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;

2.2   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahresfrist beanstandet hat;

2.3   die Verletzung bereits von einem Dritten schriftlich und fristgerecht geltend gemacht wurde.

Werden Verletzungen nicht fristgerecht geltend gemacht und liegt auch kein Fall der Ziffer 2.1 und 2.3 vor, gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 GemO).

B)    Fälligkeit und Erlöschen eventueller Entschädigungsansprüche

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Neuenbürg beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Neuenbürg, 31.03.2022

Horst Martin, Bürgermeister

Kontaktdaten

Sprechzeiten

  •  
  • Montag bis Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag:14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr
Luftaufnahmen: Dr. Joachim Techert, Neuenbürg
  • Telefonnummern
  • Hauptamt:07082 791022
  • Bürgerbüro:07082 791024
    07082 791029
  • Tourismus:07082 791030
  • Stadtkämmerei:07082 791042
  • Stadtbauamt:07082 791052
    07082 791057