BPL -Buchberg I - 7. Änderung FlstNr.: 1190/4 und 1190/5: Stadt Neuenbürg

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.

Hauptbereich

Satzung über die Bebauungsplanänderung "Buchberg I - 7. ÄnderungFlstNr.: 1190/4 und 1190/5"

Bebauungsplan  mit örtlichen Bauvorschriften „7. Änderung des Bebauungsplanes Buchberg I – Flurstücksnummer 1190/4 und 1190/5“ “ im Verfahren nach § 13a BauGB;

Hier: Satzungsbeschluss und Rechtskraft

 

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 25.07.2017 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „7. Änderung Buchberg I – Flurstücksnummer 1190/4 und 1190/5“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB.

 

In der Zeit vom 01.10.2020 bis 02.11.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Weiterhin fand in dem Zeitraum vom 27.06.2020 bis 15.08.2020 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 08.12.2020, in öffentlicher Sitzung, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen behandelt und den Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „7. Änderung Buchberg I – Flurstücksnummer 1190/4 und 1190/5“ gebilligt. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Planerfordernis

Ein Bauherr plant im Ludwig-Jahn-Weg, im Baugebiet Buchberg I in der Stadt Neuenbürg, ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten auf den beiden Flurstücken 1190/4 und 1190/5. Das in Richtung Norden angrenzende Flurstück 1190/6, bei dem der Bauherr ebenfalls grundbuchmäßiger Eigentümer ist, soll mit einem Zweifamilienhaus bebaut werden. Die Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus werden schwellenfrei ausgeführt. Zudem wird durch einen Aufzug die Barrierefreiheit gewährleistet. Mit der Realisierung des Vorhabens soll der gestiegenen Nachfrage nach Miet- bzw. altersgerechten Wohnungen in der Stadt Neuenbürg Rechnung getragen werden.

 

Mit den geplanten sechs Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses, wird die im Bebauungsplan auf maximal zwei beschränkte Anzahl an Wohneinheiten pro Wohnhaus und Flurstück überschritten. Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes, insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung, werden nicht geändert.

 

Aufgrund der Überschreitung der Anzahl an Wohneinheiten ist die Änderung des Bebauungsplanes Buchberg I erforderlich. Die Absicht des Bauherrn, auf den beiden Grundstücken 1190/4 und 1190/5 im Planbereich ein Mehrfamilienhaus zu errichten, entspricht den städtebaulichen Zielen der Stadt Neuenbürg. Der Gemeinderatbeschluss vom 25.07.2017 bekräftigt die Zulassung des Vorhabens, indem maximal acht Wohneinheiten auf den oben genannten drei Flurstücken in Aussicht gestellt wurden.

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach neuen barrierefreien Miet- und/oder Eigentumswohnungen ist die Stadt Neuenbürg bestrebt, geplante Vorhaben zur Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen zu unterstützen. Ziel ist es auch, geplante Vorhaben auf Grundstücken mit bestehendem Baurecht in einem auch für den Bauherrn ökonomisch vertretbaren Rahmen zuzulassen, um somit den Entwicklungsdruck vom sogenannten Außenbereich fernzuhalten.

 

Die Realisierung des Mehrfamilienhauses ist für die Stadt Neuenbürg sowohl planerisch und auch wohnungspolitisch vertretbar durch:

- Steigerung des Angebots von neuen Miet- und/oder Eigentumswohnungen,

- Bewältigung des demographischen Wandels,

- städtebauliche Förderung der Innenentwicklung

- bessere Ausnutzung vorhandener / externer Infrastruktureinrichtungen

Die Maßnahme wird als sinnvoll und wünschenswert begrüßt.

 

Lage und Geltungsbereich

Der Änderungsbereich ist Teil des Wohnbaugebiets Buchberg I und ist bisher nicht bebaut. Die anschließenden Grundstücke in Richtung Süden und Norden, entlang des Ludwig-Jahn-Weges, sind überwiegend mit zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtbauamt, Mühlstraße 24, Zimmer 5 (Vorzimmer des Stadtbauamts)  zu den üblichen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden sind: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie wird um vorherige Terminabsprache (telefonisch oder Email) gebeten.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung  ist zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg (Link: www.neuenbuerg.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bpl-rechtskraeftig) abrufbar sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) zugänglich.

 

Hinweise:

1.         Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

2.         Nach § 215 Abs. 1 BauGB wird eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Neuenbürg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

3.         Hinweis 2 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

4.         Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.           

Dies gilt nicht, wenn 

a.) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden ist, 

b.) der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. b geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Neuenbürg, 23.12.2020

Horst Martin, Bürgermeister

Kontaktdaten

Sprechzeiten

  •  
  • Montag bis Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag:14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr
Luftaufnahmen: Dr. Joachim Techert, Neuenbürg
  • Telefonnummern
  • Hauptamt:07082 791022
  • Bürgerbüro:07082 791024
    07082 791029
  • Tourismus:07082 791030
  • Stadtkämmerei:07082 791042
  • Stadtbauamt:07082 791052
    07082 791057