Stadtkernsanierung III: Stadt Neuenbürg

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Hauptbereich

Stadtkernsanierung III - Neuenbürg

Die Modernisierung des Städtle ist eine kontinuierliche Aufgabe der Stadt Neuenbürg und wird seit nunmehr 1983 umgesetzt. Ziel dabei ist es, durch die Sanierung von Gebäuden, Plätzen und Straßen den Stadtkern zu erhalten, weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten.

Die Leitplanken der Stadtentwicklung in Neuenbürg

Um die Entwicklung mit Leitzielen und Leitprojekten festzulegen, hat der Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung, das Stadtentwicklungskonzept „Neuenbürg 2030“ erarbeitet. In dem fast zweijährigen Prozess wurde ein Entwicklungsbereit gegründet, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Leitziele erarbeitet und festgelegt hat. Daneben wurden konkrete Projekte formuliert, wie diese Ziele erreicht werden. Diese bilden nun die „Leitplanken“ der Entwicklung Neuenbürgs.

Ein ganz konkretes Projekt im Bereich Wohnen und Soziales stand die Sanierung von Altbauten und Denkmälern, insbesondere mit Hilfe von Zuschüssen, und die Ausweisung von Bauflächen.

Zur Gewinnung von neuen Bauflächen wird zurzeit der Bebauungsplan „Poststraße/Bahnhofstraße“ erarbeitet, durch den (rechtliche) Möglichkeiten einer Bebauung mit Wohngebäuden geregelt wird.

Städtebauförderung wichtig für kommunale und private Projekte

Zur Sanierung von Gebäuden, nicht nur Altbauten, hat die Stadt einen Antrag auf Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm gestellt. 2016 hat sie den Zuschlag erhalten und wurde in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt aufgenommen. Dabei handelt es sich mit dem Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ den dritten Abschnitt. Bis Frühjahr 2025 stehen Fördermittel für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Insgesamt wurden bisher 2,5 Mio. € bewilligt  - davon steuert die Stadt 40%, also 1 Mio. €, aus dem eigenen Geldbeutel bei. Ergänzend dazu hat die Stadt ein eigenes Förderprogramm aufgestellt, „Stadtkernsanierung PLUS“, um die Modernisierung des Stadtkerns außerhalb der aktuellen Gebietskulisse weiter voranzutreiben. Dafür hat der Gemeinderat 60.000.- € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Hierüber wurden bereits mehrere kleine Projekte gefördert. Dieses Programm ist jedoch zeitlich begrenzt und wird zum Jahr 2020 auslaufen.

Der Einsatz von Fördermitteln im Sanierungsgebiet ist ein wichtiges Instrument, um (bauliche) Entwicklungen anzustoßen. In Neuenbürg gibt es viele erhaltenswerte oder denkmalgeschützte Gebäude, die ein wichtiges Zeugnis der Neuenbürger Historie darstellen. Daher bemüht sich die Stadt diese zu erhalten und bei Bedarf neuen Nutzungen zuzuführen.  So erwarb sie beispielsweise das denkmalgeschützte Gebäude der Gerichtsgasse 2. Nach einigen Umbauarbeiten ist nun die Jugendmusikschule in den Obergeschossen untergebracht. Das Gebäude in dem die Musikschule vorher untergebracht war, die Burgstraße 4, wird in den kommenden Jahren saniert und zu Wohnungen umgebaut.

Förderung privater Projekte weiterhin möglich

Der überwiegende Teil der Gebäude des Städtle ist in Privatbesitz. Um die Eigentümer beim Erhalt und der Modernisierung der Gebäude zu unterstützen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Fördergelder an die Privaten weiterzugeben. So können Modernisierungsmaßnahmen mit 30%, Modernisierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden mit 40% bis zu einer Fördersumme von 40.000€, gefördert werden.

Eines der ersten geförderten Projekte war die Sanierung der Marktstraße 14. Durch die Sanierung des Daches und der Einbau neuer Fenster wurde das Miets- und Geschäftsgebäude insbesondere energetisch aufgebessert. In einem zweiten Bauabschnitt soll noch die Heizung erneuert und die Fassade saniert werden.

In manchen Fällen ist ein Gebäude in einem baulichen und energetisch guten Zustand, sodass nur einzelne Gewerke zu erneuern sind. Auch in solchen Fällen kann im Rahmen einer Restmodernisierung eine Förderung vereinbart werden.

Befindet sich ein Gebäude in einem baulich sehr schlechten Zustand und übersteigen die Kosten der Sanierung die Kosten eines vergleichbaren Neubaus erheblich, kann ein Abbruch gefördert werden. Durch den Abbruch des alten Gebäudes wird Platz geschaffen für ein neues, zeitgemäßes Wohngebäude geschaffen werden. 

Vereinbarte Abbruchmaßnahmen können bei einer Neubebauung mit einem Wohngebäude mit 100% der Kosten, maximal jedoch 25.000 Euro, gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auch im Flyer (PDF-Datei).

Das Besondere in Neuenbürg

Eine Besonderheit in Neuenbürg ist die Unterstützung der Sanierungsmaßnahme durch eine Quartiersmanagerin. Denn nicht nur baulich soll etwas passieren im Städtle, sondern auch neue Begegnungsangebote geschaffen werden. Mit dem „Begegnungszentrum“ hat die Stadt gemeinsam mit Diakonieverband ein gemeinsames Angebot geschaffen. Die Räumlichkeit wurde von der Stadt hergerichtet und werden nun von der Diakonie genutzt.

Das Projekt wurde bereits als Beispielprojekt des Landes Baden-Württemberg auserkoren und bei einer landesweiten Austauschveranstaltung als Pilotprojekt vorgestellt.  

Abrechnung am Ende der Sanierung

Wenn Sanierungsprojekte der Stadt und auch privater Eigentümer durchgeführt werden, entsteht ein Mehrwert für alle – für die Bewohner, die Eigentümer und die Stadt. Durch die einzelnen Projekte wird die Wohnsituation verbessert, dringend benötigter Wohnraum geschaffen, Leerstände aktiviert und umgenutzt, öffentliche Parkplätze erstellt und Straßen und Plätze attraktiver gestaltet.

Durch die Aufwertung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme kann sich auch der Wert der Grundstücke erhöhen. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet profitieren also von den Maßnahmen, die mit öffentlichen Fördergeldern finanziert werden. Entsteht ein nennenswerter Wertzuwachs, der durch die Sanierungsmaßnahme erwirkt wurde, dann ist die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet den Mehrwert von den Eigentümern zu erheben (Ausgleichsbetrag). Diese Einnahmen dienen zur Teilfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen.

Ob überhaupt und in welcher Höhe ein Wertzuwachs entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Spätestens am Ende der Sanierung muss die Stadt ein Gutachten erstellen lassen.

Kontakt:

Stadt Neuenbürg
Stadtbauamt
Nathalie Janda
Mühlstraße 24
75305 Neuenbürg
Telefonnummer: 07082/7910-54
Faxnummer: 07082/7910-66
n.janda(@)neuenbuerg.de

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54, 70182 Stuttgart
www.steg.de
Svenja Brutsch
Telefon 0711 / 21068-127
svenja.brutsch(@)steg.de

Kontaktdaten

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