BPL - Uhlandstraße: Stadt Neuenbürg

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Hauptbereich

Bebauungsplan - "Uhlandstraße" - Waldrennach

Förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB

mit Datum vom 09.04.2019 beschloss der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg die Aufstellung des Bebauungsplans "Uhlandstraße" nach § 13a BauGB im Ortsteil Waldrennach.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplans umfasst die Flustücksnummern: 126/2, 126/3, 126/5. 126/6, 126/7 der Gemarkung Waldrennach. 
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 2.334 m²
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2019.

Die mit Ausnahme der bebauten Flurstücke 126/2 und 126/3 brach liegenden innerörtlichen Wiesenflächen sollen einer Nutzung zugeführt werden. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan ordnet die betroffenen Grundstücke einem Mischgebiet zu. Das bereits bestehende Gebäude auf Flst. 126/2 und 126/3 an der Ecke Eichwaldstraße/Uhlandstraße soll einer Nutzung als Wohnhaus zugeführt werden

Durch die geplante Wohnbebauung wird eine zusätzliche Wohnbaufläche für drei Einzelhäuser geschaffen. Die an das Areal schon angrenzende Wohnbebauung wird somit ergänzt, und die bestehenden innerörtlichen Wiesengrundstücke einer sehr aufgelockerten Wohnnutzung zugeordnet.

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB aufgeführten Kriterien die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, dessen Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, möchten wir Sie hiervon unterrichten und die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 

Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs umfassen

  • §    den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  • §    die Begründung,
  • §    die artenschutzrechtliche Prüfung.

Wir bitten um schriftliche Stellungnahme bis zum 24.01.2019. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an:

bertucci.hoffmann(@)gmx.de

Sollten wir von Ihnen bis zu oben genanntem Datum keine Stellungnahme erhalten, gehen wir davon aus, dass von Ihrer Seite keine Bedenken bestehen bzw. Anregungen zum geplanten Vorhaben vorgelegt werden. 

Bei Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoffmann
Dipl.- Ing. (FH) Architektur

Telefonnummer: 06881 / 595 49 25
bertucci.hoffmann@gmx.de 

Kontaktdaten

Sprechzeiten

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  • Montag bis Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag:14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr
Luftaufnahmen: Dr. Joachim Techert, Neuenbürg
  • Telefonnummern
  • Hauptamt:07082 791022
  • Bürgerbüro:07082 791024
    07082 791029
  • Tourismus:07082 791030
  • Stadtkämmerei:07082 791042
  • Stadtbauamt:07082 791052
    07082 791057