BPL RÜB III: Stadt Neuenbürg

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.
Die malerische Stadt an der Enz
Lernen Sie Neuenbürg kennen und lieben.

Hauptbereich

Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen – Unterer Sägerweg – RÜB III – FlstNr.: 329 und 329/1“ Neuenbürg im Verfahren nach § 13a BauGB; Hier: Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen – Unterer Sägerweg – RÜB III – FlstNr.: 329 und 329/1“ einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes vom 14.10.2014 wird aufgehoben.

Der Geltungsbereich des einzustellenden Bebauungsplanverfahrens umfasst die Flurstücke Nr. 329/1 und 329 mit rund 1.200m² in der Kernstadt Neuenbürgs, im „Unteren Sägerweg“, an der Einmündung „Badweg“.

Begründung
Am 14.10.2014 beschloss der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen – Unterer Sägerweg – RÜB III – FlstNr.: 329 und 329/1“. Mit dem Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage als Durchlaufbecken geschaffen und damit dem allgemeinen Kanalisationsplan der Stadt sowie der Überrechnung der Konzeption der Regenwasserbehandlung Rechnung getragen werden.

Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand bereits im Jahr 2015 statt. Im Frühjahr 2019 wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführt.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung sowie der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019 behandelt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 16.05.2019 bis 17.06.2019 statt. Die Behandlung der dabei eingegangenen Stellungnahmen erfolgte durch den Gemeinderat am 08.12.2020. Im Ergebnis führte die Abwägung zu einer erforderlichen Reduzierung der überplanten Fläche und somit auch des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes von ca. 1.200m² auf ca. 265m². Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches sollen die westliche Teilfläche des Grundstücks 329 sowie das gesamte Grundstück 329/1 ausgeklammert werden. Damit sollen potenzielle Erweiterungsflächen für das RÜB entfallen und eine Beschränkung auf den für das geplante Bauwerk derzeit notwendigsten Bereich erfolgen. Zur Klarstellung soll weiterhin der Titel des Bebauungsplanes, der die FlstNr 329/1 enthält, entsprechend geändert werden.

Das Bebauungsplanverfahren „Gemeinbedarfsflächen – Unterer Sägerweg – RÜB III – FlstNr.: 329 und 329/1“ wird daher eingestellt.
 

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „RÜB III“ im Verfahren nach § 13a BauGB; Hier: • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB • Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 Abs. 2 BauGB

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „RÜB III“ gefasst. Die Aufstellung erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt Neuenbürgs, im „Badweg“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 329 mit einer Fläche von etwa 265m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage als Durchlaufbecken. Damit sollen  dem allgemeinen Kanalisationsplan der Stadt sowie der Überrechnung der Konzeption der Regenwasserbehandlung Rechnung getragen werden.

Zunächst beabsichtigte die Stadt eine Fläche von 1.200m² als entsprechende „Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung RÜB“ auszuweisen. Ein zunächst begonnenes Bebauungsplanverfahren wurde durch Abwägung von Anregungen aus der Öffentlichkeit, die zu einer deutlichen Reduzierung des Plangebietes führten, eingestellt.

Die Stadt beabsichtigt nun, die Planung des RÜB im Rahmen eines neuen Bebauungsplanverfahrens fortzuführen. Auf einer Teilfläche von ca. 265m² des Flst.Nr 329 soll die Ausweisung einer „Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung RÜB“ erfolgen.

b) Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuenbürg hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „RÜB II“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechen dem unter Punkt „a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB“ genannten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften liegt in der Zeit von

8.03.2021 bis 9.04.2021

im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtverwaltung, Rathausstraße 2, Zimmer 5 (Vorzimmer des Stadtbauamts) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr.

Aufgrund der momentanen Situation und den damit verbundenen Hygieneauflagen, ist eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung erforderlich! (07082 / 7910-57)

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg (Link: www.neuenbuerg.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bpl-im-verfahren/) sowie über das zentrale Internetportal des Landes (Link: www.uvp-verbund.de) abrufbar.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „RÜB III“  umfasst:

  • Zeichnerischer Teil 
  • Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung

Jeweils in der Fassung vom 02.11.2020

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

in der Fassung vom 12.03.2018

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

in der Fassung vom 26.04.2019

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Neuenbürg abgegeben werden.

Sie können

  • schriftlich / per Post (Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstr. 2, 75305 Neuenbürg)
  • sowie per E-Mail (stadtverwaltung@neuenbuerg.de)
  • oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Stadt Neuenbürg, den 25.02.2021                                                                                 

 gez.

Horst Martin

Bürgermeister

Kontaktdaten

Sprechzeiten

  •  
  • Montag bis Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag:14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr
Luftaufnahmen: Dr. Joachim Techert, Neuenbürg
  • Telefonnummern
  • Hauptamt:07082 791022
  • Bürgerbüro:07082 791024
    07082 791029
  • Tourismus:07082 791030
  • Stadtkämmerei:07082 791042
  • Stadtbauamt:07082 791052
    07082 791057