Stadt Neuenbürg (Druckversion)

Herzlich willkommen beim Bürgerbüro

Im Bürgerbüro können Sie als Einwohnerin und Einwohner der Stadt Neuenbürg viele Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch nehmen. Sie können pass- und melderechtliche Angelegenheiten erledigen, Führerscheine oder Bewohnerparkausweise beantragen, Fundgegenstände abgeben und vieles mehr.

Personalausweis

Der Personalausweis ist im Bürgerbüro, Rathaus EG, Rathausstraße 2 erhältlich.

Die Informationsbroschüre nach § 11 PAuswG hierzu finden Sie nachstehend zum Download:
Informationsbroschüre zum Personalausweis (PDF-Datei), Stand: August 2021

Klicken Sie hier, um den Status Ihres Personalausweises / Reisepasses abzurufen

Abschaffung Kinderreisepass

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Bisher hatten Kinder einen Reisepass mit einjähriger Gültigkeit. Doch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Das bedeutet, ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Zukünftig können für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe beantragt werden, die eine 6- jährige Gültigkeit haben. 

Wir möchten Sie deshalb daraufhin weisen:
· dass Sie frühzeitig an die Bestellung neuer Ausweisdokumente für Ihre Kinder denken.
· dass die Bearbeitungsdauer der neuen Dokumente bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.

Die Kosten für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 37,50 €

Die Kosten für einen Personalausweise für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 22,80 €

Wir bitten Sie vorab telefonisch oder per E-Mail die notwendigen Unterlagen (Zustimmungserklärung der Eltern sowie Abfrage der Staatsagehörigkeit) im Einwohnermeldeamt anzufordern.

 Bitte beachten Sie jedoch, dass sich vor allem Säuglinge und Kleinkinder innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern können, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und somit zu Einreiseproblemen in machen Ländern führen kann. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass) zu beantragen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
· Telefon: 0 7082 /7910 – 24, - 29, - 32
· E-Mail: buergerbuero(@)neuenbuerg.de   


ACHTUNG !!
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

Nützliche Links

BMI - Personalausweisportal Bürgerinfos rund um den Personalausweis
Auswärtiges Amt mit Reise- und Sicherheitsinformationen
Bundespolizei - Was tun an der Grenze, wenn die Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten abgelaufen ist.
Bundesamt für Sicherheit in der IT

Recht, Übersicht

Service-BW - Verwaltungsportal Baden-Württemberg Lebenslagen, Abläufen
Online-Kommunen BW sortiert nach RegBezirk/Landkreis
Deutscher Landkreistag mit bundesweiten Suchmöglichkeiten
Landesportal eine sehr umfassende Link-Sammlung zu Wirtschaft, Politik, Bürger

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Kontakt

Im Bürgerbüro im EG sind für Sie da:

Bastian Winteroll
Telefonnummer: 07082 7910-24
E-Mail schreiben
Bürgerbüro im EG  

Ulrike Kratochwill-Ertl
Telefonnummer: 07082 7910-29
E-Mail schreiben
Bürgerbüro im EG

Ilona Talmon Gros
Telefonnummer: 07082 7910-32
E-Mail schreiben
Bürgerbüro im EG

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