Stadt Neuenbürg (Druckversion)

Hochwassergefahrenkarten

wurden bis 2015 für alle relevanten Gewässer in einem Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg erstellt. Sie liefern an über 11.000 km Gewässern konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung durch ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein externes Hochwasserereignis.

Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren.

Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. logo ÜberflutungstiefenBereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.

Die Hochwassergefahrenkarten werden durch die Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden regelmäßig überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.

Einen kurzen Überblick zum Inhalt der Gefahrenkarten gibt die Kompaktinformation Hochwassergefahrenkarten.Mehr Informationen zum Thema Eigenvorsorge finden Sie hier.

Auswirkungen von Bürgerinnen und Bürgern
Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage 

  • für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen)
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw.
    Objektschutzmaßnahmen (z.B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
  • für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft - Baden Württemberg

Hier können Sie die genauen Überflutungsflächen ansehen!

http://gabi2-hirsch-woelfl.de/neuenbuerg.t3//neuenbuerg.t3/leben-wohnen/bauen-wohnen/hochwassergefahrenkarten