Stadt Neuenbürg (Druckversion)

Satzung über den Bebauungsplan „Zwerchweg – 4. Änderung Quellenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 26.01.2021 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 74 Abs.1 und 7 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) - jeweils in den Fassungen der letzten Änderungen - den Bebauungsplan „Zwerchweg – 4. Änderung Quellenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan des zeichnerischen Teils in der Fassung vom 16.06.2021 maßgebend.

 

§ 2

Änderungsinhalte

Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwerchweg“ innerhalb des Geltungsbereichs gemäß der separaten Planzeichnung Teil A sind im nachfolgend dargestellten Umfang dem nachfolgenden Teil C (Örtliche Bauvorschriften) zu entnehmen. Alle von dieser Änderung nicht betroffenen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplans gelten unverändert fort.

 

§ 3

Bestandteile und Anlagen der Satzung

Bestandteile der Satzung

A       Zeichnerischer Teil (Lageplan Geltungsbereich)                            
 in der Fassung vom 16.06.2021

C       Örtliche Bauvorschriften                                                                  
 in der Fassung vom 18.06.2021

Anlagen

D       Hinweise                                                                                          
 in der Fassung vom 12.08.2021

E       Begründung                                                                                     
 in der Fassung vom 18.06.2021

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 (3) Nr. 2 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Auf § 213 BauGB (Ordnungswidrigkeiten) wird verwiesen.

§ 5

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit deren ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.

 

Neuenbürg, den 16.12.2021

Horst Martin
Bürgermeister

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