Stadt Neuenbürg (Druckversion)

Erläuterung Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist eine Satzung und damit Ortsrecht. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan ist er ein sogenannter "verbindlicher Bauleitplan" und entfaltet Außenwirkung. Er regelt konkret die Nutzung, Bebauung und Erschließung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich, d.h. einem durch den Geltungsbereich begrenzten Teilgebiet der Gemeinde.

Die zentrale Bedeutung des Bebauungsplanes kommt  darin zum Ausdruck, dass er unter anderem Voraussetzung und Grundlage für Baulandumlegungen, Grenzregelungen, Enteignungen, Erschließungen und für die Ausübung des allgemeinen gemeindlichen Vorkaufsrechtes ist.

Man unterscheidet zwischen qualifizierten Bebauungsplänen und einfachen Bebauungsplänen. 

Ein Bebauungsplan ist qualifiziert, wenn er mindestens Festsetzungen enthält über

  • Art der baulichen Nutzung,
  • Maß der baulichen Nutzung,
  • Überbaubare Grundstücksfläche und
  • Örtliche Verkehrsflächen.

Fehlt nur eines dieser Merkmale, so handelt es sich lediglich um einen einfachen Bebauungsplan. Dies sind in erster Linie ältere Baufluchtenpläne.

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (i.d.R. § 30 BauGB).  Bei einfachen Bebauungsplänen gilt zusätzlich § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) oder § 35 BauGB (Außenbereich). Befindet sich ein Grundstück innerhalb des bebauten Ortsteils richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (das Vorhaben muss sich nach "Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen").

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